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33 Von Hor-Hagidgad brachen sie auf und lagerten sich in Jothbatha.

34 Von Jothbatha brachen sie auf und lagerten sich in Abrona.

35 Von Abrona brachen sie auf und lagerten sich in Ezjon-Geber.

36 Von Ezjon-Geber brachen sie auf und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist in Kadesch.

37 Von Kadesch brachen sie auf und lagerten sich am Berg Hor, an der Grenze des Landes Edom.

38 Da ging Aaron, der Priester, auf den Berg Hor, nach dem Befehl des Herrn, und er starb dort im vierzigsten Jahr nach dem Auszug der Kinder Israels aus dem Land Ägypten, am ersten Tag des fünften Monats.

39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb.

40 Da hörte der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden des Landes Kanaan wohnte, dass die Kinder Israels heranrückten.

41 Und sie brachen auf von dem Berg Hor und lagerten sich in Zalmona.

42 Von Zalmona brachen sie auf und lagerten sich in Punon.

43 Von Punon brachen sie auf und lagerten sich in Obot.

44 Von Obot brachen sie auf und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab.

45 Von Ijjim brachen sie auf und lagerten sich in Dibon-Gad.

46 Von Dibon-Gad brachen sie auf und lagerten sich in Almon-Diblataim.

47 Von Almon-Diblataim brachen sie auf und lagerten sich am Bergland Abarim, vor dem Nebo.

48 Vom Bergland Abarim brachen sie auf und lagerten sich in den Ebenen Moabs am Jordan, gegenüber von Jericho.

49 Sie lagerten sich aber am Jordan, von Beth-Jesimot bis nach Abel-Sittim, in den Ebenen Moabs.

Weisungen zur Besitznahme des Landes

50 Und der Herr redete zu Mose in den Ebenen Moabs am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

51 Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan gekommen seid,

52 so sollt ihr alle Einwohner des Landes vor eurem Angesicht vertreiben und alle ihre Bildsäulen zerstören; auch alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr vernichten und alle ihre Höhen verwüsten;

53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land gegeben, damit ihr es in Besitz nehmt.

54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbbesitz empfangen, nach euren Geschlechtern. Den Zahlreichen sollt ihr ein größeres Erbteil geben, den Kleinen ein kleineres; wohin jedem das Los fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben.

55 Wenn ihr aber die Einwohner des Landes nicht vor eurem Angesicht vertreiben werdet, so sollen euch die, welche ihr übrig bleiben lasst, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten, und sie sollen euch bedrängen in dem Land, in dem ihr wohnt.

56 So wird es dann geschehen, dass ich an euch so handeln werde, wie ich an ihnen zu handeln gedachte!

Über die Grenzen und die Austeilung des Landes

34 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Gebiete den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufällt: das Land Kanaan in seinen Grenzen.

Der südliche Rand soll sich erstrecken von der Wüste Zin, Edom entlang, sodass eure südliche Grenze am Ende des Salzmeers beginnt, das gegen Osten liegt.

Dann soll sich eure Grenze südlich der Anhöhe Akrabbim wenden, bis nach Zin gehen und südlich von Kadesch-Barnea enden; von dort soll sie nach Hazar-Addar gehen und hinüber nach Azmon;

von Azmon soll sie sich zum Bach Ägyptens hin wenden, und ihr Ende soll am Meer sein.[a]

Als westliche Grenze soll euch das große Meer und seine Küste dienen; das sei eure Grenze gegen Westen.

Dies soll eure nördliche Grenze sein: Vom großen Meer sollt ihr die Grenze ziehen bis zum Berg Hor,

und vom Berg Hor sollt ihr die Grenze ziehen, bis man nach Hamat kommt, und die Grenze soll nach Zedad hin auslaufen;

dann soll sich die Grenze bis Siphron erstrecken, und sie soll bei Hazar-Enan auslaufen. Das sei eure Grenze gegen Norden.

10 Als östliche Grenze aber sollt ihr euch festsetzen eine Linie von Hazar-Enan bis Schepham.

11 Und die Grenze soll von Schepham nach Ribla herabgehen, östlich von Ain. Danach soll sie herabgehen und sich auf die Seite des Sees Genezareth[b] ziehen, gegen Osten,

12 und die Grenze soll herabkommen an den Jordan und beim Salzmeer auslaufen. Das sollen ringsum die Grenzen für euer Land sein.

13 Und Mose gebot den Kindern Israels und sprach: Das ist das Land, welches ihr durch das Los als Erbe erhalten sollt, das der Herr den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben befohlen hat.

14 Denn der Stamm der Kinder Rubens mit ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder Gads mit ihren Vaterhäusern haben ihren Teil empfangen, auch der halbe Stamm Manasse hat seinen Teil bekommen.

15 So haben die beiden Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil empfangen diesseits des Jordan, Jericho gegenüber, nach Osten, gegen Sonnenaufgang.

16 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

17 Dies sind die Namen der Männer, die das Land unter euch zum Erbe austeilen sollen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns.

18 Dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten nehmen, um das Land zum Erbe auszuteilen.

19 Und dies sind die Namen der Männer: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamm Juda;

20 Samuel, der Sohn Ammihuds, vom Stamm der Kinder Simeons;

21 Elidad, der Sohn Kislons, vom Stamm Benjamin;

22 Buki, der Sohn Joglis, der Fürst des Stammes der Kinder Dans.

23 Hanniel, der Sohn Ephods, von den Kindern Josephs, der Fürst des Stammes der Kinder Manasses;

24 und Kemuel, der Sohn Schiphtans, der Fürst des Stammes der Kinder Ephraims;

25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, der Fürst des Stammes der Kinder Sebulons;

26 Paltiel, der Sohn Assans, der Fürst des Stammes der Kinder Issaschars;

27 Ahihud, der Sohn Schelomis, der Fürst des Stammes der Kinder Assers;

28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, der Fürst des Stammes der Kinder Naphtalis.

29 Das sind die, denen der Herr gebot, den Kindern Israels das Erbe im Land Kanaan auszuteilen.

Die 48 Levitenstädte

35 Und der Herr redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:

Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz[c] rings um die Städte geben,

damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können!

Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken.

So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze sein.

Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben;

alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen.

Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.

Die sechs Zufluchtsstädte

Und der Herr redete zu Mose und sprach:

10 Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt,

11 sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann.

12 Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher[d], damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

13 Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen.

14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein.

15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht[e] unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

17 Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

20 Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt,

21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.

22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft,

23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen,

24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.

25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht,

27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld;

28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.

29 Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten.

30 Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen.

31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden.

32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann.

33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 So verunreinigt nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne! Denn ich, der Herr, wohne in der Mitte der Kinder Israels.

Erbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten

36 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Josephs, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israels,

und sie sprachen: Der Herr hat meinem Herrn geboten, dass ihr den Kindern Israels das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem Herrn ein Gebot empfangen, dass man das Erbteil Zelophchads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll.

Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israels heiraten, dann wird ihr Erbteil von dem Erbteil unserer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes hinzugefügt, dem sie angehören werden; so wird es vom Los unseres Erbteils abgezogen.

Auch wenn das Halljahr[f] der Kinder Israels kommt, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, dem sie angehören werden; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unserer Väter ihr Erbteil abgezogen!

Und Mose gebot den Kindern Israels nach dem Befehl des Herrn und sprach: Der Stamm der Kinder Josephs redet recht.

Das ist das Wort, das der Herr den Töchtern Zelophchads gebietet und spricht: Sie können denjenigen heiraten, der in ihren Augen gut ist; jedoch sollen sie nur unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten,

damit nicht ein Erbteil der Kinder Israels von Stamm zu Stamm übergeht; sondern jeder unter den Kindern Israels soll an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten.

Und jede Tochter, die unter den Stämmen der Kinder Israels ein Erbteil besitzt, soll sich mit einem Mann aus dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters verheiraten, damit jeder unter den Kindern Israels das Erbteil seiner Väter besitzt,

und damit nicht ein Erbteil von einem Stamm zu einem anderen Stamm übergeht, sondern jeder unter den Stämmen der Kinder Israels an seinem Erbteil festhält.

10 So, wie der Herr es Mose geboten hatte, so handelten die Töchter Zelophchads.

11 Und Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophchads, verheirateten sich mit ihren Vettern.

12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.

13 Das sind die Gebote und Rechtsbestimmungen, die der Herr durch Mose den Kindern Israels geboten hat in den Ebenen Moabs am Jordan, gegenüber von Jericho.

Footnotes

  1. (34,5) d.h. am Mittelmeer; mit dem »Bach Ägyptens« ist das heutige Wadi-el-Arisch gemeint.
  2. (34,11) hebr. Kinneret.
  3. (35,2) Gemeint ist der Stadtbezirk außerhalb der Mauern, der hauptsächlich als Weideplatz benutzt wurde.
  4. (35,12) od. Löser (hebr. goel); d.h. der nächste männliche Verwandte.
  5. (35,15) d.h. Fremden, die vorübergehend oder längere Zeit bei dem Volk wohnten (»Beisassen«).
  6. (36,4) od. Jubeljahr (vgl. 3Mo 25,8-13).